OGH 28.7.2022, 10 ObS 13/22t
§ 2 Abs 4 FamZeitbG
Der Kl beantragte die Gewährung eines Familienzeitbonus für den Zeitraum von 1.1. bis 31.1.2019. Für diesen Zeitraum wurde er von seinem DG von der SV abgemeldet. Im November 2018 hatte der Kl einen Kaufvertrag über landwirtschaftliche Flächen abgeschlossen. Die grundverkehrsbehördliche Genehmigung erfolgte Mitte Februar 2019. Die Flächen bewirtschaftete der Kl ab Ende März oder Anfang April 2019. Zuvor war er noch nie landwirtschaftlich tätig gewesen. Im Juli 2019 erhielt der Kl

