OGH 21.6.2022, 10 ObS 67/22h
§§ 354 ASVG, 65 ASGG
Die Kl war aufgrund ihrer psychischen Erkrankung seit 24.7.2019 nicht in der Lage, ihre Interessen ohne Nachteil für sich selbst zu besorgen. Aus diesem Grund wurde für sie eine Erwachsenenvertreterin bestellt, welche sie auch im Verfahren vor dem Arbeits- und Sozialgericht betreffend Rehabilitationsgeld vertrat.

