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Britische "Employment and Support Allowance" wird auf Ausgleichszulage angerechnet

EntscheidungenSozialrechtFabian GamperDRdA-infas 2022/197DRdA-infas 2022, 400 Heft 6 v. 1.11.2022

OGH 28.7.2022, 10 ObS 4/22v

§ 292 Abs 4 lit d ASVG

Der Kl, mit Wohnsitz in Österreich, bezieht seit 1.5.2020 eine österreichische Berufsunfähigkeitspension und seit 1.10.2014 eine britische "Employment and Support Allowance" (ESA), welche ab 1.5.2020 umgerechnet € 306,- beträgt. Die Bekl und auch die Vorinstanzen wiesen die Gewährung der Ausgleichszulage ab, weil durch die ESA das Einkommen des Kl den anzuwendenden Ausgleichszulagenrichtsatz überschreite.

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