OGH 28.7.2022, 10 ObS 71/22x
§ 255 Abs 2 ASVG
Der 1969 geborene Kl hat das Studium der Medizin absolviert und war zuletzt im Dezember 2014 als praktischer Arzt beschäftigt. Die Tätigkeit als Allgemeinmediziner ist dem Kl nicht mehr zumutbar, eine Verweisung auf den allgemeinen Arbeitsmarkt ist aber möglich.

