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Keine Rahmenfristerstreckung für Hälfteregelung durch Erkrankung

EntscheidungenSozialrechtStephanie PrinzingerDRdA-infas 2022/196DRdA-infas 2022, 400 Heft 6 v. 1.11.2022

OGH 28.7.2022, 10 ObS 71/22x

§ 255 Abs 2 ASVG

Der 1969 geborene Kl hat das Studium der Medizin absolviert und war zuletzt im Dezember 2014 als praktischer Arzt beschäftigt. Die Tätigkeit als Allgemeinmediziner ist dem Kl nicht mehr zumutbar, eine Verweisung auf den allgemeinen Arbeitsmarkt ist aber möglich.

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