OGH 21.6.2022, 10 ObS 72/22v
§ 210 Abs 1 und 3 ASVG
Die Berücksichtigung "fremder" Versicherungsfälle verhindert eine Diskriminierung bloß aufgrund der Tatsache, dass eine Person die DN-Freizügigkeit in Anspruch genommen hat und einen Arbeitsunfall im Rahmen eines nicht dem österreichischen ASVG unterliegenden Versicherungsverhältnisses erlitt.

