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Berücksichtigung eines deutschen Arbeitsunfalls für eine Gesamtrente

EntscheidungenSozialrechtFabian GamperDRdA-infas 2022/194DRdA-infas 2022, 396 Heft 6 v. 1.11.2022

OGH 21.6.2022, 10 ObS 72/22v

§ 210 Abs 1 und 3 ASVG

Die Berücksichtigung "fremder" Versicherungsfälle verhindert eine Diskriminierung bloß aufgrund der Tatsache, dass eine Person die DN-Freizügigkeit in Anspruch genommen hat und einen Arbeitsunfall im Rahmen eines nicht dem österreichischen ASVG unterliegenden Versicherungsverhältnisses erlitt.

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