OGH 18.7.2022, 8 ObA 25/22t
§ 7 AngG
Die Kl produziert und vertreibt Trocknungssysteme für Schuhe und Bekleidung. Der Bekl war als leitender Angestellter für die Kl tätig und unterlag dabei auch einem vertraglichen Konkurrenzverbot. Er gründete am 14.7.2014 mit zwei weiteren Gesellschaftern ohne das Wissen der Kl die D* GmbH, bei der er in leitender Funktion tätig ist. Die D* GmbH produziert Schuhtrockner und liefert diese seit 2014 an die P* BV, die auch eine der Hauptkundinnen der Kl ist. Am 30.4.2016 wurde das Dienstverhältnis des Bekl zur Kl einvernehmlich gelöst.

