OGH 18.12.2020, 8 ObA 97/20b
§ 26 VBG
Die Kl arbeitete vom 1.8.2009 bis 31.7.2013 an einer Privatschule in Berlin. Seit 2.9.2013 steht sie in einem Dienstverhältnis zum bekl Bund, wobei sie an einer AHS dieselben beiden Fächer wie bereits in Deutschland unterrichtet.

