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Keine Aufklärungspflicht über die Möglichkeit der Geltendmachung des Fahrtkostenzuschusses

EntscheidungenArbeitsrechtRichard HalwaxDRdA-infas 2021/98DRdA-infas 2021, 198 Heft 3 v. 1.5.2021

OGH 27.1.2021, 9 ObA 114/20k

§ 64 Tiroler G-VBG 2012

Der Kl war von 5.11.2012 bis 31.12.2019 im Wohn- und Pflegeheim der bekl Gemeinde als Pflegehelfer beschäftigt. Ihm war bewusst, dass sein Dienstverhältnis auf dem (Tiroler) Gemeinde-Vertragsbedienstetengesetz 2012 (G-VBG 2012) basiert. Er kündigte sein Dienstverhältnis zum 31.12.2019 auf und wurde von 29.11. bis 31.12.2019 dienstfrei gestellt.

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