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Berücksichtigung von im Unionsgebiet verbrachten Kindererziehungszeiten für österreichische Alterspension bei ausschließlicher Erwerbstätigkeit in Österreich – Vorabentscheidungsverfahren eingeleitet

EntscheidungenSozialrechtSophia MarcianDRdA-infas 2021/73DRdA-infas 2021, 119 Heft 2 v. 1.3.2021

OGH 13.10.2020, 10 ObS 109/20g

Art 44 Abs 2 DVO (EG) 987/2009

Die Kl ist 1957 geboren und absolvierte eine Lehre und ein Studium in Österreich. Nach ihrem Studium war sie aufgrund einer selbstständigen Tätigkeit pflichtversichert, bis sie sich im Oktober 1986 in das Vereinigte Königreich begab, um dort neuerlich ein Studium zu absolvieren. Ein Jahr später übersiedelte sie nach Belgien, wo sie kurze Zeit später ihr erstes Kind zur Welt brachte (5.12.1987). Am 23.2.1990 kam das zweite Kind der Kl zur Welt. Zunächst lebte die Familie in Belgien, bis sie dann für einige Monate nach Ungarn und ins Vereinigte Königreich gingen. Schließlich kehrte die Kl mit ihren Söhnen am 8.2.1993 zurück nach Österreich. Bis zu ihrem Pensionsantritt im Oktober 2017 war die Kl selbstständig und unselbstständig in Österreich erwerbstätig und pflichtversichert.

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