OGH 24.11.2020, 10 ObS 141/20p
§§ 1, 2 1. COVID-19-JuBG
Die Allgemeine Unfallversicherungsanstalt anerkannte die durch Lärm verursachte Schwerhörigkeit des Kl als Berufskrankheit und sprach aus, dass kein Anspruch auf Versehrtenrente bestehe. Der Bescheid wurde dem Kl am 11.3.2020 wirksam zugestellt, demzufolge wäre dieser Bescheid nach Ablauf der vierwöchigen Frist am 8.4.2020 rechtskräftig geworden. Am 29.5.2020 erhob der Kl Klage gegen diesen Bescheid.

