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Das Vergreifen in der Entscheidungsform muss eindeutig sein, um eine Umdeutung des Rechtsmittels zu rechtfertigen

EntscheidungenSozialrechtPia Andrea ZhangDRdA-infas 2021/69DRdA-infas 2021, 114 Heft 2 v. 1.3.2021

OGH 13.10.2020, 10 ObS 114/20t

§§ 236, 255 Abs 7, 273 ASVG

Der 1988 geborene Kl ist seit einem Sturz 2005 querschnittgelähmt. Am 31.5.2010 trat er erstmals ins Erwerbsleben ein. Der Kl beantragte im Mai 2013 die Zuerkennung einer Berufsunfähigkeitspension. Die Pensionsversicherungsanstalt (PVA) wies dies unter Hinweis auf § 255 Abs 7 und § 254 ASVG ab. Der Bescheid erwuchs in Rechtskraft.

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