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Sturz über die Treppe bei Gemeinschaftsveranstaltung kein Dienstunfall

EntscheidungenSozialrechtSophia MarcianDRdA-infas 2021/70DRdA-infas 2021, 115 Heft 2 v. 1.3.2021

OGH 13.10.2020, 10 ObS 101/20f

§§ 88 ff, 90 B-KUVG

Die Kl ist Lehrerin an einer Volksschule. Einmal jährlich organisiert die Direktorin der Schule eine Gemeinschaftsveranstaltung für die LehrerInnen der Schule, um die Teamentwicklung und Betriebsgemeinschaft zu stärken. Die Teilnahme möglichst aller KollegInnen ist der Direktorin sehr wichtig. In diesem Jahr wurde der Besuch und die Übernachtung in einer Hütte organisiert, es waren gemeinsame Wanderungen, "Schwammerlsuchen" und Kochen geplant. Es nahmen acht von zwölf KollegInnen teil. Die LehrerInnen saßen gemeinsam bis ca 23:30 Uhr zusammen und gingen dann ins Bett. Die Kl erwachte gegen 2 Uhr früh und stieg eine schmale Holzstiege hinunter, wobei sie zu Sturz kam und sich schwer verletzte. Die Kl begehrte die Anerkennung eines Dienstunfalles sowie die Gewährung einer Versehrtenrente.

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