vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Anfall einer Leistung aus der Unfallversicherung ist vom Eintritt des Versicherungsfalls zu unterscheiden

EntscheidungenSozialrechtAlexander PaszDRdA-infas 2021/68DRdA-infas 2021, 113 Heft 2 v. 1.3.2021

OGH 24.11.2020, 10 ObS 120/20z

§§ 174, 177, 210 ASVG

Die Allgemeine Unfallversicherungsanstalt lehnte mit Bescheid die Anerkennung einer Hauterkrankung der Kl als Berufskrankheit gem § 177 ASVG ab. Mit ihrer Klage begehrte die Kl erstens die Feststellung, dass ihre Hautkrankheit als Berufskrankheit anerkannt werde, und zweitens die Zuerkennung einer Versehrtenrente iHv 20 % der Vollrente ab dem 1.6.2019.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!