OGH 29.9.2020, 9 ObA 66/20a
§§ 6 Abs 1 und 2, 7 Abs 1 und 2, 12 Abs 11 GlBG
Der Vorgesetzte einer als Büroangestellter beschäftigten AN setzte diese von Beginn ihres Dienstverhältnisses an davon in Kenntnis, dass er der "Chef" sei und der Geschäftsführer des nunmehr bekl Unternehmens, sein Stiefsohn, diese Funktion nur "auf dem Papier" ausübe. Tatsächlich führte er sämtliche Verhandlungen, unterfertigte Aufträge und übte für die AN die AG-Rolle aus. Er unterzeichnete ihren Dienstvertrag, erteilte ihr und einer weiteren Mitarbeiterin die Arbeitsanweisungen und ordnete Mehrstunden an.

