OGH 26.8.2020, 9 ObA 136/19v
§ 25 Abs 6 GmbHG
Die Erstkl und die Zweitkl (beide als Kl bezeichnet) sind in den V*-Konzern eingegliederte Unternehmen. Der Bekl war ab 1.2.2003 Alleingeschäftsführer der Erstkl. Der Geschäftsführerdienstvertrag enthält unter Pkt "XX. Verfall" folgende Klausel: "Offene Ansprüche aus dem gegenständlichen Geschäftsführervertrag sind bei sonstigem Verfall binnen vier Monaten ab Fälligkeit schriftlich geltend zu machen. Bei rechtzeitiger Geltendmachung bleibt die Verjährungsfrist gewahrt."

