OGH 25.8.2020, 8 ObA 79/20f
§ 20 Abs 1 DO.C
Der Kl stand ab 1.8.2008 als Facharbeiter/Hausarbeiter in einem Dienstverhältnis zur Bekl, auf welches die Dienstordnung C für die Arbeiter bei den Sozialversicherungsträgern Österreichs 2005 (DO.C) Anwendung findet. Im Jahr nach seinem Dienstantritt erhielt er eine Dienstbeschreibung mit der Gesamtbewertung "gut". Die Gesamtbeurteilung der Dienstbeschreibung des Kl für den Zeitraum von September 2016 bis Juni 2017 lautete auf "befriedigend". Am 9.4.2018 erhielt er eine Dienstbeschreibung für den Zeitraum Jänner bis März 2018 mit der Gesamtbeurteilung "wenig entsprechend". Mit Schreiben vom 24.1.2019 kündigte die Bekl das Dienstverhältnis gem § 29 DO.C zum 28.2.2019 auf.

