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Keine Kündigungsanfechtung bei bloßer Nichtverlängerungserklärung

EntscheidungenArbeitsrechtGregor KaltschmidDRdA-infas 2021/12DRdA-infas 2021, 14 Heft 1 v. 1.1.2021

OGH 25.8.2020, 8 ObA 68/20p

§ 105 Abs 3 Z 2 ArbVG

Der Kl war seit 1.9.2001 bei den Bekl ununterbrochen als Balletttänzer beschäftigt. Seine Beschäftigung erfolgte auf Basis von wiederkehrenden Bühnenarbeitsverträgen jeweils für ein – immer von September bis August gehendes – Spieljahr. Auf das Beschäftigungsverhältnis finden das Theaterarbeitsgesetz (TAG) und der KollV für die Ballettmitglieder im Konzernbereich der Bundestheater-Holding Anwendung. Es war vertraglich vereinbart, dass der Vertrag

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