Seit die Anzeigepflicht nach dem EpidemieG mit Verordnung des Gesundheitsministers Ende Jänner 2020 auf das Coronavirus erstreckt wurde, waren Verordnungs- und Gesetzgeber gleichermaßen gefordert, die Auswirkungen der bevorstehenden Pandemie mit rechtlichen Instrumenten entsprechend aufzufangen. Der folgende Beitrag fasst die seither gesetzten Maßnahmen – mit gezieltem Fokus auf das Arbeitsrecht – kompakt zusammen. Die in Folge angeführten Datumsangaben beziehen sich dabei auf das Inkrafttreten der jeweiligen Bestimmungen.