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Achillessehnenriss nach Sprint beim Wettbewerb der freiwilligen Feuerwehr ist ein Arbeitsunfall

EntscheidungenSozialrechtSophia MarcianDRdA-infas 2020/86DRdA-infas 2020, 174 Heft 3 v. 1.5.2020

OGH 17.12.2019, 10 ObS 162/19z

§ 176 Abs 1 Z 7 lit a ASVG

Der Kl ist Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr. Im Rahmen seiner Teilnahme an einem bundeslandweiten Leistungswettbewerb legte der Kl einen Sprint zurück, wobei plötzlich Schmerzen im Bereich der Ferse auftraten, sodass er zu Sturz kam. Später stellte sich heraus, dass der Kl sich aufgrund der Überlastung beim Sprint die Achillessehne gerissen hatte, weshalb er Leistungen aus der UV begehrte.

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