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Unfreundliches Verhalten bei telefonischer Bewerbung im Krankenstand nicht als Vereitelung sanktionierbar

EntscheidungenArbeitslosenversicherungsrechtRegina ZechnerDRdA-infas 2020/48DRdA-infas 2020, 97 Heft 2 v. 1.2.2020

BVwG 28.10.2019, W209 2216093-1

§ 10 AlVG

Dem späteren Beschwerdeführer wurde vom Arbeitsmarktservice (AMS) am 12.7.2018 eine Stelle als Versicherungsberater zugewiesen. Vorgesehen war eine schriftliche Bewerbung mit aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen an die im Vermittlungsvorschlag angegebenen Kontaktdaten. Laut Betreuungsvereinbarung musste er sich binnen acht Tagen auf ihm zugewiesene Stellenvorschläge bewerben.

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