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Mögliche Mängel im Berufungsverfahren gemäß § 99 Abs 4 UG 2002 für Assoziierte ProfessorInnen – kein Feststellungsinteresse des abgewiesenen Bewerbers

EntscheidungenArbeitsrechtMartina ChlestilDRdA-infas 2020/46DRdA-infas 2020, 94 Heft 2 v. 1.2.2020

OGH 28.11.2019, 9 ObA 122/19k

§ 99 Abs 4 UG 2002

Die Erstbekl (Universität *) schrieb im Juli 2017 die "Stelle einer/eines Universitätsprofessorin/Universitätsprofessors" gem § 99 Abs 4 UG 2002 (hier vorgesehen für Assoziierte ProfessorInnen der Erstbekl) aus, auf die sich (ua) der Kl und der Zweitbekl bewarben. Die Bewerbung des Kl wurde vom Rektor der Erstbekl nicht berücksichtigt, weil die Bewerbung den Ausschreibungsbedingungen nicht entsprach; der Kl war nicht Assoziierter Professor der Erstbekl. Die Erstbekl schloss mit Wirksamkeit vom 1.4.2018 mit dem Zweitbekl einen privatrechtlichen Arbeitsvertrag ab.

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