OGH 25.10.2019, 8 ObA 51/19m
§ 176c PatentG
Der Kl war bis 31.5.2017 Angestellter des Patentamts und brachte zuletzt € 4.669,07 brutto monatlich ins Verdienen. Er machte von seinem Recht nach § 176c Abs 1 PatentG (idF BGBl I 2016/71) Gebrauch und wechselte zum 1.6.2017 in ein vertragliches Dienstverhältnis zum Bund. Bei der Einstufung in das Besoldungssystem nach dem VBG wurden seine Zeiten als Angestellter des Patentamts angerechnet, jedoch gleichzeitig ein Vorbildungsausgleich nach §§ 15 iVm 77 VBG von sieben Jahren vorgenommen, weil er über kein Studium iSd Z 1.12 und 1.12a der Anlage 1 zum BDG 1979 verfügt.