Am 27.2.2019 verabschiedete der Nationalrat mehrere Gesetzesnovellen,1) wobei ua im Arbeitsruhegesetz2) § 7 Abs 3 aufgehoben wurde, und ein neuer Anspruch auf einen "persönlichen Feiertag", der zwar aus dem zustehenden Urlaubsanspruch zu konsumieren ist, jedoch der AN den Zeitpunkt des Antritts einseitig bestimmen kann, eingeführt wurde.3)