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Prekäre Arbeitsbedingungen als Thema des EU-Arbeitsrechts: Richtlinie über transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen

Aktuelle SozialpolitikNikolai SoukupDRdA-infas 2019, 296 Heft 5 v. 1.9.2019

1. Hintergrund der Richtlinie

Am 21.12.2017 legte die Europäische Kommission (EK) einen Vorschlag für eine RL über transparente und verlässliche Arbeitsbedingungen in der Europäischen Union vor.1)1)Vorschlag für eine RL des Europäischen Parlaments und des Rates über transparente und verlässliche Arbeitsbedingungen in der Europäischen Union, COM(2017) 797 final, 21.12.2017. Eine formal korrigierte deutsche Fassung wurde am 22.1.2018 vorgelegt (Vorschlag für eine RL des Europäischen Parlaments und des Rates über transparente und verlässliche Arbeitsbedingungen in der Europäischen Union, COM(2017) 797 final/2, 22.1.2018). Diese RL soll die Nachweis- bzw Dienstzettel-RL2)2)RL 91/533/EWG des Rates vom 14.10.1991 über die Pflicht des Arbeitgebers zur Unterrichtung des Arbeitnehmers über die für seinen Arbeitsvertrag oder sein Arbeitsverhältnis geltenden Bedingungen, ABl L 1991/288, 32, im Folgenden kurz Nachweis-RL genannt. ersetzen, welche Mindeststandards für die schriftliche Information der AN über die wesentlichen Aspekte des Arbeitsverhältnisses enthält. Die Initiative soll auch zur Umsetzung der Grundsätze 5 "Sichere und anpassungsfähige Beschäftigung" sowie 7 "Informationen über Beschäftigungsbedingungen und Kündigungsschutz" der im November 2017 proklamierten – rechtlich unverbindlichen – europäischen Säule sozialer Rechte3)3)Europäische Säule sozialer Rechte; https://ec.europa.eu/commission/sites/beta-political/files/social-summit-european-pillar-social-rights-booklet_de.pdf . (ESSR) beitragen.4)4)COM(2017) 797 final/2, 2. Grundsatz 5d der ESSR enthält die Formulierung: "Beschäftigungsverhältnisse, die zu prekären Arbeitsbedingungen führen, werden unterbunden, unter anderem durch das Verbot des Missbrauchs atypischer Verträge."

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