OGH 7.5.2018, 10 ObS 32/19g
§ 24 Abs 2 KBGG
Die Mutter des Kindes bezog von 16.4.2017 bis 11.1.2018 einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld, anlässlich der am 12.2.2017 erfolgten Geburt ihrer Tochter. Im Anschluss daran beantragte der Kl (der Vater des Kindes) von 12.1. bis 11.4.2018 die Gewährung von einkommensabhängigem Kinderbetreuungsgeld.