OGH 24.1.2019, 9 ObA 3/19k
§ 1 Abs 1 NÖ GVBG
In dem von der Kl angestrengten Verfahren wegen Feststellung des aufrechten Dienstverhältnisses war revisionsgegenständlich die Frage, ob auf ihr privatrechtliches Dienstverhältnis zu einer niederösterreichischen Gemeinde die Bestimmungen des NÖ GVBG (§ 1 Abs 1 NÖ GVBG) anwendbar sind, oder ob sie von der Anwendbarkeit des Gesetzes ausgenommen ist, weil die Art ihrer Verwendung, insb im Bereich der wirtschaftlichen Unternehmungen der Gemeinde oder ihrer betriebsähnlichen Einrichtungen, eine besondere vertragliche Gestaltung des Dienstverhältnisses erfordert (§ 1 Abs 3 Z 3 NÖ GVBG).