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Integritätsabgeltung – Arbeitsunfall auf der Baustelle

EntscheidungenSozialrechtSophia MarcianDRdA-infas 2019/29DRdA-infas 2019, 37 Heft 1 v. 1.1.2019

OGH 13.9.2018, 10 ObS 97/18t

§ 213a ASVG

Der Kl wurde bei einem Arbeitsunfall auf einer Baustelle am 11.9.2012 schwer verletzt. Der Kl stand in zirka 4,5 m Höhe auf einer ungesicherten Leiter; diese war nur an einen Schalungstisch angelehnt. Der Schalungstisch sollte mittels Kran angehoben werden. Der Kl hatte die Aufgabe, die Anschlagmittel (Ketten) des Krans am zirka zwei Tonnen schweren Schalungstisch zu befestigen. Aufgrund mangelnder Anordnungen durch den Polier, fühlte sich jedoch keiner der anwesenden Kollegen des Kl verantwortlich, als Einweiser für den Kranführer zu fungieren. Da der Kl selbst den Kranführer durch Handzeichen und Zurufe einweisen musste, während er die Anschlagmittel befestigte, kam es zu dem Zwischenfall, bei dem der Kl das Gleichgewicht verlor und in die die Tiefe stürzte, wobei er sich schwer verletzte. Bereits einige Wochen zuvor kam es in einer ähnlichen Situation beinahe zu einem Unfall. Der Kl meldete dies dem Polier, doch die Gefahr wurde nicht beseitigt, sondern der Kl nur angewiesen, in Zukunft besser aufzupassen.

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