OGH 13.9.2018, 10 ObS 95/18w
§ 213a ASVG
Nicht nur die Übertretung der AN-Schutzvorschriften durch AG und ihnen gleichgestellte Personen begründet den Anspruch auf Integritätsabgeltung; auch eine grob fahrlässige Übertretung durch Arbeitskollegen des Versicherten kann ihn auslösen. Es kommt darauf an, ob AN-Vorschriften grob fahrlässig im Rahmen des vom DG zu vertretenden und ihm zuzuordnenden Bereichs verletzt wurden.