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Beurteilung der Beendigungsart hängt von den Willenserklärungen der Parteien ab

EntscheidungenArbeitsrechtChristos KariotisDRdA-infas 2019/1DRdA-infas 2019, 6 Heft 1 v. 1.1.2019

OGH 27.9.2018, 9 ObA 85/18t

§ 914 ABGB

Der Kl war als Mechaniker bei der Bekl beschäftigt und hat mit Schreiben vom 14.2.2017 das Arbeitsverhältnis durch Kündigung beendet. Nach Ausspruch der Kündigung haben Kl und Bekl (auf Vorschlag der Bekl) die Vereinbarung getroffen, dass das Arbeitsverhältnis so lange fortgesetzt wird, bis der Kl einen neuen Arbeitsplatz gefunden hat, wobei das Arbeitsverhältnis über den ursprünglichen Kündigungstermin hinaus fortgesetzt wurde und sohin erst mit 30.4.2018 beendet wurde.

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