OGH 27.9.2018, 9 ObA 93/18v
§ 10 Abs 1 Wr VBO 1995
Die Kl ist seit 1.8.2005 bei der Bekl als Vertragsbedienstete in der Bedienstetengruppe der "Überwachungsorgane für den ruhenden Verkehr" (nunmehr "Überwachungsorgane für Kurzparkzonen und den ruhenden Verkehr") beschäftigt. Zeitgleich mit ihrer Aufnahme wurde die Kl mit ihrer Zustimmung zur Dienstleistung bei der Landespolizeidirektion Wien (LPD Wien) abgeordnet.