OGH 30.8.2018, 9 ObA 70/18m
§ 42 Abs 2 Z 2 VBO Wien
Die Kl war seit 2000 bei der Bekl beschäftigt und wurde als Straßenbahnfahrerin zur Dienstleistung zugewiesen. Auf das Dienstverhältnis kamen die Bestimmungen der VBO Wien zur Anwendung.
OGH 30.8.2018, 9 ObA 70/18m
§ 42 Abs 2 Z 2 VBO Wien
Die Kl war seit 2000 bei der Bekl beschäftigt und wurde als Straßenbahnfahrerin zur Dienstleistung zugewiesen. Auf das Dienstverhältnis kamen die Bestimmungen der VBO Wien zur Anwendung.