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Keine Solidarhaftung für Konventionalstrafe bei gemeinsamer Abwerbung ein und derselben Person

EntscheidungenArbeitsrechtDavid KoxederDRdA-infas 2019/3DRdA-infas 2019, 7 Heft 1 v. 1.1.2019

OGH 27.9.2018, 9 ObA 87/18m

§ 1336 ABGB

Die Bekl – ein Ehepaar – verpflichteten sich in ihren Dienstverträgen unter Vereinbarung einer Konventionalstrafe iHv € 2.500,- pro Fall, während der Dauer des Beschäftigungsverhältnisses als auch nach dessen Beendigung weder Mitarbeiter noch Handelspartner der Kl direkt oder indirekt abzuwerben oder dies zu versuchen. Die Bekl sprachen ihre Teammitglieder mit dem Ziel an, mit möglichst vielen von ihnen zu einem Konkurrenzunternehmen zu wechseln und waren sich dabei bewusst, durch das Abwerben die Kl zu schädigen.

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