Bei der Anrechnung von Vordienstzeiten ist zu berücksichtigen, ob der erheblich höhere Gesamtarbeitserfolg im gleichen Ausmaß auch bei einer kürzeren Vorverwendung eingetreten wäre
EntscheidungenArbeitsrechtRichard HalwaxDRdA-infas 2018/200DRdA-infas 2018, 361 Heft 6 v. 1.11.2018