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Anfechtung von Abfertigungsraten einer Minderheitsgesellschafterin

EntscheidungenArbeitsrechtMargit MaderDRdA-infas 2018/199DRdA-infas 2018, 359 Heft 6 v. 1.11.2018

OGH 14.8.2018, 3 Ob 117/18d

§ 31 Abs 1 Z 2 IO

Der in § 31 Abs 1 Z 2 IO normierte Tatbestand des Kennenmüssens der Zahlungsunfähigkeit ist dann erfüllt, wenn die Unkenntnis des Anfechtungsgegners auf einer Außerachtlassung der gehörigen Sorgfalt beruht; es genügt leichte Fahrlässigkeit des Anfechtungsgegners. Die Frage, ob dem Anfechtungsgegner fahrlässige Unkenntnis zur Last fällt, ist nach den ihm im Zeitpunkt der Vornahme der angefochtenen Rechtshandlung zu Gebote stehenden Auskunftsmitteln zu beantworten.

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