Im Kollektivvertrag für Arbeiter im Hotel- und Gastgewerbe (KollV) gibt es unterschiedliche Lohnsysteme: das Festlohnsystem und das Garantielohnsystem.
Die entsprechenden Bestimmungen im KollV divergieren in den Bundesländern und sind in den jeweiligen Lohnabkommen auf Landesebene geregelt. In einigen Bundesländern können beide Systeme angewendet werden, in anderen nur eines der beiden.