OGH 20.2.2018, 10 ObS 10/18w
§ 6 Abs 3 KBGG§ 1 Z 4 SchwerarbeitsV BGBl II 2006/104 und SchwerarbeitsV BGBl II 2006/105
Unterschiede zwischen privatrechtlichem und öffentlich-rechtlichem Dienstverhältnis rechtfertigen es, die Rechte und Pflichten der Bediensteten jeweils unterschiedlich zu gestalten. Eine Verpflichtung des Gesetzgebers, die Voraussetzungen für eine Pensionsleistung für alle Systeme gleichartig zu regeln, besteht nicht.