OGH 21.3.2018, 9 ObA 153/17s
§ 42 Abs 2 Z 2 Wr VBO 1995
Die Kl war bei der Bekl seit 29.3.1993 zunächst als Straßenbahnfahrerin, dann über ihren eigenen Wunsch wegen ihrer Wirbelsäulenbeschwerden ab 4.10.2012 im sogenannten Leichtdienst und ab 1.1.2014 als Kontrollorin beschäftigt. Auf das Dienstverhältnis kamen die Bestimmungen der Wiener Vertragsbedienstetenordnung 1995 (Wr VBO 1995) zur Anwendung.