OGH 14.11.2017, 10 ObS 79/17s
§ 254 ASVG
Der Kl absolvierte eine Lehre zum Sanitär- und Klimatechniker, die er im Juli 2003 abschloss. Er bezog vom 1.8.2011 bis zum 31.10.2014 eine befristete Invaliditätspension von der bekl Pensionsversicherungsanstalt (PVA). Zwischen den Parteien war nicht strittig, dass der Kl Berufsschutz genießt und dass er als dauerhaft invalid anzusehen ist.