OGH 14.11.2017, 10 ObS 134/17d
§§ 189, 202 ASVG
Der 1996 geborene Kl erlitt bei einer Sportverletzung diverse Zahnschäden. Der Unfall war einem Arbeitsunfall gleichgestellt. Unstrittig war, dass die bekl Allgemeine Unfallversicherungsanstalt (AUVA) aus diesem Unfall grundsätzlich leistungspflichtig ist.