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Kein Anspruch auf jährliche Anpassung des den Ausgleichszulagenrichtsatz übersteigenden Rehabilitationsgeldes

EntscheidungenSozialrechtMonika WeissensteinerDRdA-infas 2018/65DRdA-infas 2018, 113 Heft 2 v. 1.3.2018

OGH 14.11.2017, 10 ObS 107/17h

§§ 143a, 669 Abs 6a ASVG

Eine jährliche Anpassung des Rehabilitationsgeldes nach § 293 Abs 2 ASVG wurde vom Gesetzgeber aus Gründen der Existenzsicherung offenbar (nur) dann als notwendig erachtet, wenn das Rehabilitationsgeld lediglich die Richtsatzhöhe erreicht, nicht aber bei einem die Richtsatzhöhe übersteigenden Rehabilitationsgeldbezug.

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