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Herabsetzung der regelmäßigen Wochendienstzeit gem § 20 Abs 1 VBG – mangels konkreter Vereinbarung über die Dauer der Herabsetzung ist von der höchstmöglichen fünfjährigen Befristung auszugehen

EntscheidungenArbeitsrechtChristos KariotisDRdA-infas 2018/52DRdA-infas 2018, 99 Heft 2 v. 1.3.2018

OGH 25.10.2017, 8 ObA 22/17v

§ 20 Abs 1 VBG iVm §§ 50a bis 50d BDG

Die Kl vereinbarte mit der Bekl die Herabsetzung der regelmäßigen Wochendienstzeit gem § 20 Abs 1 VBG iVm §§ 50a bis 50d BDG 1979 ab dem Schuljahr 2013/2014. Im Hinblick auf die Dauer der gewünschten Herabsetzung des Stundenausmaßes enthielt der Antrag der Kl keine nähere Konkretisierung.

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