OGH 25.10.2017, 8 ObA 22/17v
§ 20 Abs 1 VBG iVm §§ 50a bis 50d BDG
Die Kl vereinbarte mit der Bekl die Herabsetzung der regelmäßigen Wochendienstzeit gem § 20 Abs 1 VBG iVm §§ 50a bis 50d BDG 1979 ab dem Schuljahr 2013/2014. Im Hinblick auf die Dauer der gewünschten Herabsetzung des Stundenausmaßes enthielt der Antrag der Kl keine nähere Konkretisierung.