In diesem Beitrag sollen die Auswirkungen des neu eingeführten § 2g Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz (AVRAG) bei Umqualifizierungen von freien Dienstverträgen und Werkverträgen in echte Arbeitsverhältnisse untersucht werden. Insb bei den Sonderzahlungen könnten sich wesentliche Änderungen ergeben.