OGH 13.6.2017, 10 ObS 54/17i
§ 53b ASVG
Die Kl betreibt ein Kleinunternehmen mit weniger als 51 Beschäftigten. Das Dienstverhältnis zum AN bestand von 29.3.2010 bis zum 12.12.2012. Am 4.2.2013 wurde der Arbeiter wieder eingestellt. Der AN war vom 8.12.2015 bis zum 28.3.2016 durchgehend arbeitsunfähig infolge Krankheit.