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Sonderabgabe zur Pensionssicherung auf Bezüge und Pensionen der Bediensteten der Österreichischen Nationalbank verfassungskonform

EntscheidungenArbeitsrechtBirgit SchrattbauerDRdA-infas 2017/174DRdA-infas 2017, 293 Heft 5 v. 1.9.2017

OGH 24.5.2017, 9 ObA 49/17x

Art 81 2. StabG 2012

Als Teil des "Sparpakets 2012" war den aktiven sowie den ehemaligen MitarbeiterInnen der Österreichischen Nationalbank (OeNB) in der bis 31.12.2014 in Geltung stehenden Bestimmung des Art 81 des 2. StabilitätsG 2012 (BGBl I 2012/35) ab 1.1.2013 die Entrichtung eines Pensions(sicherungs)beitrages iH von 3,3 % bzw 3 % auferlegt worden (Anmerkung der Bearbeiterin: seit 1.1.2015 gilt auch für die Bediensteten und PensionistInnen der Nationalbank die Neuregelung durch das SonderpensionenbegrenzungsG 2014, BGBl I 2014/46). Mit der am 18.10.2013 eingebrachten Klage begehrten der Zentralbetriebsrat der OeNB als Erstkl sowie fast 1.400 ehemalige bzw aktive DN der OeNB als weitere Kl die Rückzahlung der bereits einbehaltenen Beiträge sowie die Feststellung, dass keine weiteren Beiträge abzuführen sind; Abzug und Abführung dieser Pensionssicherungsbeiträge seien verfassungswidrig, da die Regelung eine

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