OGH 30.5.2017, 8 ObA 65/16s
§ 31 DO.B
Die AN war seit 1998 als Zahnärztin in einem von der Bekl betriebenen Zahnambulatorium angestellt. Auf das Dienstverhältnis ist die Dienstordnung B (DO.B) für Ärzte und Dentisten
OGH 30.5.2017, 8 ObA 65/16s
§ 31 DO.B
Die AN war seit 1998 als Zahnärztin in einem von der Bekl betriebenen Zahnambulatorium angestellt. Auf das Dienstverhältnis ist die Dienstordnung B (DO.B) für Ärzte und Dentisten