OGH 24.5.2017, 9 ObA 31/17z
§§ 29 DO.A, 20 AngG
Die AN war ab 12.11.2014 bei der AG im Rahmen befristeter Dienstverträge beschäftigt. Auf das Dienstverhältnis war die Dienstordnung A für Verwaltungsangestellte bei den Sozialversicherungsträgern Österreichs (DO.A) anzuwenden. Im abgeschlossenem Dienstvertrag wurde vereinbart, dass das Dienstverhältnis auch zum Letzten eines Monats unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfristen gekündigt werden kann. Das Dienstverhältnis der AN wurde schlussendlich durch fristgerechte DG-Kündigung zum 31.8.2015 beendet.