OGH 24.5.2017, 9 ObA 11/17h
§§ 3 Z 5 iVm 12 Abs 5 GlBG
Die AN bewarb sich in einem Unternehmen, in dem sie beschäftigt war, um eine Leitungsposition (zentrale Ansprechstelle für Arbeitsrechtsangelegenheiten). Um diese Stelle bewarb sich auch ein Mann. Zunächst wurde ein Hearing vor einer dreiköpfigen Kommission durchgeführt. Beim Hearing erzielte die AN eine Beurteilung von 162,5 und ihr Mitbewerber 161 Punkte. Als weiteres Kriterium bei der Besetzung der Leitungsstelle wurden zusätzlich die bisherige Arbeits-