OGH 20.12.2016, 10 ObS 128/16w
§ 176 Abs 5 ASVG
Der Kl fuhr nach der Arbeit um ca 16:30 Uhr zu Aufräumarbeiten nach einem Maibaumfest. Diese Arbeiten wurden im Rahmen seiner Tätigkeit für jenen Verein, der dieses Fest veranstaltet hatte, durchgeführt. Nach Beendigung der Aufräumarbeiten wollte sich der Kl um 18:30 Uhr mit seinem Motorrad zum Feuerwehrhaus begeben, wo er als Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr an einer Übung teilnehmen wollte und sich die benötigte Ausrüstung zu holen beabsichtigte. Er kam jedoch mit seinem Motorrad zu Sturz und verletzte sich.