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Hilfe bei einem Unglücksfall

EntscheidungenSozialrechtFranjo MarkovicDRdA-infas 2017/78DRdA-infas 2017, 106 Heft 2 v. 1.3.2017

OGH 11.11.2016, 10 ObS 93/16y

§ 176 Abs 1 Z 2 ASVG

Der Unfallversicherungsschutz des § 176 Abs 1 Z 2 ASVG umfasst nicht nur die Rettung eines Menschen aus einem Unglücksfall, sondern auch die Abwehr eines Schadens an Sachgütern anderer Menschen.

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